AGB’S

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen

Maike Martensen
Inhaberin MM Marketing Management by Maike Martensen
im ALTE MU Impuls-Werk
Lorentzendamm 6-8
24103 Kiel

Im Folgenden: Auftragnehmerin

und ihren

Vertragspartnern
im Folgenden: Auftraggeber

gemeinsam nachfolgend: Vertragspartner

1. Vertragsschluss

1.1. Es gelten die Bestimmungen nach § 145 BGB. Ein Vertragsschluss liegt vor, sobald der Auftraggeber mündlich (z.B. per Telefon) oder schriftlich (z.B. per E-Mail, Kontaktformular, Instagram,..) ein Stundenpaket gebucht oder einen Auftrag erteilt (Antrag) und diesbezüglich von der Auftragnehmerin eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten hat (Annahme).

2. Vertragsgegenstand und Leistungen der Auftragnehmerin

2.1. Die Auftragnehmerin wird in folgenden Bereichen für den Auftraggeber tätig. Die Auftragnehmerin wird im Rahmen der Zusammenarbeit folgende Leistungen an den Auftraggeber erbringen

2.1.1. Tätigkeiten im Bereich A:
2.1.1.1. strategische Planung und Zielsetzung für das (Content-)Marketing

2.1.2. Tätigkeiten im Bereich B:
2.1.2.1. kreative, textliche Umsetzung von Online-Inhalten
2.1.2.2. Erstellung und Bearbeitung von Grafiken und Bildern für (Online-)Beiträge

2.1.3. Tätigkeiten im Bereich C:
2.1.3.1. Langfristige Betreuung und Pflege der Online-Kanäle
2.1.3.2. Community-Management

2.2. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen als selbstständige Unternehmerin. Dabei unterliegt sie nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Gleichwohl werden die Vertragspartner auf die Interessen des jeweils anderen bei der Gestaltung der Leistungserbringung Rücksicht nehmen, insbesondere wenn die persönliche Anwesenheit der Auftragnehmerin beim Auftraggeber erforderlich ist.

2.3. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2.4. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Leistungen grundsätzlich persönlich zu erbringen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung ist dies dem anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Bedient sich die Auftragnehmerin im Einzelfall bei der Ausführung der Tätigkeit anderer Personen, bleibt sie für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen nach diesem Vertrag gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

2.5. Die Auftragnehmerin übt ihre Tätigkeit in ihren eigenen Räumlichkeiten aus. Sollte in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit nötig sein (nach Absprache), stellt der Auftraggeber die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung.

2.6. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle zur Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Auftraggeber erforderlichen Informationen, Hilfsmittel, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung.

 

3. Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung

3.1. Das Vertragsverhältnis beginnt bei Vertragsabschluss und dauert mindestens 30 Tage, wenn nicht anders vertraglich vereinbart. Wird vor Ablauf des Monats, eine weitere Vorauszahlung (Retainer), entsprechend des gewünschten Monatspakets, durch den Auftraggeber geleistet, verlängert sich die Vertragsdauer um weitere 30 Tage.

3.2. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

3.3. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat die Auftragnehmerin sämtliches in ihrem Besitz befindliche Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen ihrer Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben. Sensible Daten wie Zugänge, Passwörter etc. sind unwiderruflich zu vernichten.

 

4. Vergütung

4.1. Die Auftragnehmerin erhält für jede geleistete volle Stunde ihrer Tätigkeit einen Stundensatz in Höhe von EUR 100,-. Die Vergütung wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber am Ende eines jeden Monats unter Spezifizierung der Tätigkeit und ihrer Dauer in Rechnung stellen. Stunden- bzw. Leistungspakete werden bei Buchung, mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen, im Voraus in Rechnung gestellt. Alle Zoom-Gespräche und Telefonate werden, sofern nicht anders vereinbart (z.B. kostenloses Erstgespräch, kostengünstigeres Strategiegespräch, etc.), nach Stundensatz abgerechnet bzw. gehören zum Leistungspaket.

4.2. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

4.3. Bei der Berechnung der Stunden werden aufgelaufene Minuten auf die nächste Viertelstunde aufgerundet.

4.4. Gebuchte, monatliche Leistungspakete werden pauschal berechnet und sind, ab Buchungstag für 30 Tage gültig. Nicht genutzte Stunden/ Leistungen können weder erstattet, noch für zukünftige Monate übertragen werden, da die Auftragnehmerin ihre Arbeitskraft in Höhe der gebuchten Stunden exklusiv für den Auftraggeber vorhält und diese daher keinem dritten Auftraggeber anbieten kann.

4.5. Der Auftraggeber wird das Honorar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das Konto der Auftragnehmerin überweisen.

4.6. Es obliegt der Auftragnehmerin für die Abführung von eigenen Steuern, insbesondere Einkommensteuer, und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen Sorge zu tragen.

4.7. Die Auftragnehmerin trägt alle Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallen, selbst. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass Aufwendungen nach ordnungsgemäßem Nachweis vom Auftraggeber erstattet werden.

4.7.1. Für Tätigkeiten vor Ort bei dem Auftraggeber werden für die jeweilige Fahrtstrecke Fahrtkosten in Höhe von 0,30 Euro/km in Rechnung gestellt. Die Fahrzeit wird zur Hälfte der Zeit mit dem Stundensatz berechnet..

4.7.2. Für Lizenzen für etwaiges Bild- und Audiomaterial oder Schriften ist der Auftraggeber verantwortlich und trägt hierfür etwaige anfallende Kosten selbst..

6. Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub

5.1. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn sie infolge Krankheit oder sonstigen Gründen an der Ausübung der Tätigkeit verhindert ist.

5.2. Zeiten der Nichterreichbarkeiten, die sich z.B. auf längere Urlaubszeiten o.ä. beziehen sind dem Vertragspartner rechtzeitig mitzuteilen.

7. Tätigkeiten für Dritte

7.1. Die Auftragnehmerin ist auch bei anderen Auftraggebern tätig, sofern durch die anderweitige Tätigkeit die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigt wird.

8. Verschwiegenheit

8.1. Der Auftragnehmerin ist bekannt, dass sie aufgrund des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber Kenntnis von vertraulichen Informationen erlangt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. zugänglich gemachten vertraulichen und privaten Informationen des Auftraggebers sowie seiner KundInnen, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit sie gesetzlich zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist.

8.2. Die Auftragnehmerin trägt Sorge dafür, dass Dritte, derer sie sich als Erfüllungsgehilfen bedienen, ebenfalls die Geheimhaltungspflicht beachten.

8.3. Vertrauliche Informationen werden zwischen den Vertragspartnern insoweit ausgetauscht, als dies für die Erledigung der Tätigkeit der Auftragnehmerin erforderlich oder nützlich ist.

8.4. Kundenfeedbacks des Auftraggebers können, nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers, zu Werbezwecken auf vorher vereinbarten Kanälen veröffentlicht werden.

8.5. Eine Weitergabe liegt nicht vor, soweit vertrauliche Informationen nach Unterzeichnung dieses Vertrages öffentlich oder Dritten bekannt werden, ohne dass die Auftragnehmerin dies zu vertreten hat.

8.6. Alle vertraulichen Informationen dürfen nur für Zwecke der Bearbeitung der
Geschäftsbeziehung verwendet werden, in deren Zusammenhang sie der Auftragnehmerin bekannt
geworden sind, nicht jedoch für Zwecke Dritter oder der Auftragnehmerin selbst.

8.7. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, jegliche Tätigkeit, die auf die Abwerbung der KundInnen des
Auftraggebers abzielt, zu unterlassen.

8.8. Der Auftraggeber gestattet der Auftragnehmerin, gemäß Vereinbarung, zum Zwecke der Referenz, Grafiken
und Texte, die im Rahmen der Dienstleistung entstanden sind in anonymisierter Form auf ihrer Website oder ihren Social Media Kanälen zu veröffentlichen oder zur Ansicht an potentielle AuftraggeberInnen zu versenden.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.

9.2. Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.